Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) veröffentlicht

Das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) soll insbesondere das Kapitalertragsteuer-Entlastungsverfahren verbessern und damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung verhindern. Es enthält die folgenden wesentlichen Elemente:

  • Reduzierung und Verschlankung der vorhandenen Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige sowie stärkere Konzentration beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt),
  • Digitalisierung des Entlastungsverfahrens beim BZSt für Antrag, Steuerbescheinigung und Bescheid,
  • Aufbau einer Kapitalertragsteuer-Datenbank mit umfassenden Steuerbescheinigungs- und weiteren Daten,
  • Haftungsverschärfung für die Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen,
  • Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung, insbesondere durch Anpassung der Abwehr des sog. treaty-shopping an neue EU-Vorgaben.

Darüber hinaus ist eine Regelung im Umwandlungssteuergesetz zur rechtssicheren Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen, eine neue Ausgestaltung der Regelungen zu Verrechnungspreisen sowie die Normierung des Vorabverständigungsverfahrens enthalten.

In diesem Gesetz wurde auch der Auszahlungszeitraum für die Steuerberfreiung von Corona-Sonderzahlungen bis zum 31.03.2022 verlängert.

 

Quelle: BMF online