Coronakrise: Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

Ergebnisse des Koalitionsbeschlusses vom 3. Juni 2020

 

Die Vertreter der großen Koalition haben sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit zahlreichen steuerlichen Maßnahmen verständigt:

Insbesondere:

  1. Befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19% auf 16% und von 7% auf 5% (befristet vom 01.07.2020 – 31.12.2020).
  1. Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats.
  1. Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für 2020 und 2021 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (Zusammenveranlagung) mit Anwendung bereits in der Steuererklärung 2019 (Vorschlag: steuerliche Corona-Rücklage; Auflösung spätestens bis Ende 2022). Es soll ein Mechanismus eines vorläufigen Verlustrücktrags eingeführt werden, um den Verlustrücktrag aus 2020 im Rahmen der Veranlagung für 2019 nutzbar zu machen.
  1. Einführung einer degressiven AfA mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (2020 und 2021).
  1. Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts, u.a.: Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und Anhebung der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrages.
  1. Einmaliger Kinderbonus von 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind zur Unterstützung der besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien (Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet; er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet).
  1. Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 zur Abgeltung des höheren Betreuungsaufwands.
  1. Bei der Gewerbesteuer wird der Freibetrag für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nummer 1 GewStG auf 200.000 Euro erhöht.
  1. Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf 4 Mio. Euro im Zeitraum von 2020 bis 2025.

 

Insgesamt enthält das Beschlusspapier vom 03.06.2020 57 Einzelmaßnahmen. Am 12.06.2020 soll sich bereits das Bundeskabinett mit dem Referentenentwurf befassen. Die Beschlussfassung des Bundesrats zum Gesetzentwurf soll noch vor dem 01. Juli 2020 erfolgen.