Steuern im Gesundheitswesen?

Heilberufe

Auch Heilberufler müssen sich mit der Komplexität des Steuerrechts befassen, wir haben Fachberater, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben. In diese Gruppe der Heilberufe gehören Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Um dem ständigen wirtschaftlichen Wandel im Gesundheitswesen Stand zu halten, müssen Heilberufler umdenken. Bei der Führung Ihrer Praxis und Ihren steuerlichen Angelegenheiten stehen wir Ihnen zur Seite und bieten folgende Leistungen an:

  • Steuerberatung
  • Finanzbuchhaltung
  • Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. Jahresabschluss
  • Steuererklärungen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Branchenvergleich
  • Wirtschaftliche Beratung bei Praxisgründung, Praxisübernahme, Finanzierung, Liquiditätsplanung etc.
  • Nachfolgeplanung

Steuerberater, die den Titel „Fachberater für den Heilberufebereich“ führen, haben eine spezielle Weiterbildung absolviert, um dem besonders vielfältigen und anspruchsvollen Beratungsgebiet „Ärzte und Heilberufe“ gerecht werden zu können.

Weiterbildungen für dieses spezielle Beratungsgebiet sind für uns selbstverständlich. Kontaktieren Sie uns, unser Team freut sich Sie in einem solch vielfältigen und anspruchsvollen Gebiet beraten zu dürfen.

Ihr Fachberater

Dr. Steffen Wassermeyer

Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)

Ihr Kontakt zu uns.

Wir bringen Sie zurück auf Kurs.

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